Rechtsprechung
   RG, 23.02.1934 - II 284/33   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1934,517
RG, 23.02.1934 - II 284/33 (https://dejure.org/1934,517)
RG, Entscheidung vom 23.02.1934 - II 284/33 (https://dejure.org/1934,517)
RG, Entscheidung vom 23. Februar 1934 - II 284/33 (https://dejure.org/1934,517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1934,517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zur Frage der Anfechtung von Willenserklärungen wegen Irrtums über verkehrswesentliche Eigenschaften juristischer Personen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 143, 429
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    In der Rechtsprechung werden Umstände als Irrtum über wesentliche Eigenschaften der Person anerkannt, die entweder die Person selbst kennzeichen, wie Schwangerschaft bei einer Tänzerin (vgl. BAGE 11, 270, 271 f. = AP Nr. 15 zu § 123 BGB, zu VI 2 der Gründe, mit Anm. von Larenz), Vorstrafen (vgl. BAGE 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123), eine epileptische Erkrankung (BAG Urteil vom 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 - AP Nr. 3 zu § 119 BGB; RAG ARS 6, 305, 308) oder ihre wirtschaftliche Lage, wie z. B. ihre derzeitige Vertrauenswürdigkeit, ihre Zahlungsfähigkeit oder ihre Kreditwürdigkeit (BGHZ 70, 47; RGZ 143, 429, 431; 105, 206, 208; 66, 385, 387).
  • BGH, 13.11.1973 - VI ZR 53/72

    Gesellschaftsschaden als Gesellschafterschaden

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 23.09.1952 - V BLw 113/51

    Pachtschutz. Rechtswirksamkeit des Pachtvertrages

    Bei der Anfechtung wegen Irrtums über persönliche Eigenschaften Dr. S. (Unzuverlässigkeit und Nichtehrbarkeit) wäre zu beachten, daß Dr. S. nicht ohne weiteres mit der Antragstellerin gleichgesetzt werden kann, da die Antragstellerin außer von Dr. S. noch von zwei weiteren Geschäftsführern geleitet und vertreten wurde (vgl. RGZ 143, 429 [430/1]).
  • BGH, 01.03.1962 - II ZR 18/60

    Gesetzlicher Vertreter einer Aktiengesellschaft (AG) - Vertretung einer

    Diese Tatsachen reichen zu der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellung aus, Dr. S. habe die S. GmbH beherrscht (RGZ 146, 385; vgl. auch RGZ 143, 429, 431).
  • BGH, 28.03.1952 - I ZR 112/51

    Rechtsmittel

    Das Reichsgericht hat jedoch bereits mehrfach ausgesprochen (RGZ 99, 232 ff; 103, 66; 126, 46 f, 129, 50 ff [54]; 156, 271 ff [272]; 143, 429 ff [431]), es dürfe bei der Anwendung des Rechts der GmbH nicht an der Macht der Tatsachen, den Wirklichkeiten des Lebens und dringenden wirtschaftlichen Bedürfnissen vorüber gegangen werden, diese könnten es, um einen Dritten zu einer ihm nach Treu und Glauben zukommenden Leistung zu verhelfen, unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise rechtfertigen und gebieten, die persönliche und die vermögensrechtliche Selbständigkeit einer GmbH und die ihrer Gesellschafter zurückzustellen und den persönlichen Gesellschafter einer sogenannten Einmann-GmbH dieser im gewissen Umfange rechtlich gleichzusetzen.
  • BGH, 12.10.1959 - II ZR 237/57

    Kündigung eines Lizenzvertrags aus wichtigem Grund - Nichtabführung von

    Wenn die Berufung auf die förmliche Verschiedenheit gegen Treu und Glauben verstößt, eine solche Berufung also dem Zweck der Rechtsordnung widerspricht, ist es daher geboten, Gesellschaft und Gesellschafter als eine Einheit zu behandeln (RGZ 143, 429; 169, 240, 248; BGHZ 20, 4, 13 [BGH 30.01.1956 - II ZR 168/54]; 22, 226, 230 [BGH 29.11.1956 - II ZR 156/55]; 25, 115, 117 [BGH 08.07.1957 - II ZR 54/56]; 26, 31, 33 [BGH 07.11.1957 - II ZR 280/55]BGH LM BGB § 387 Nr. 3: Schmidt in Großkomm. AktG § 1 Anm. 8 a; § 15 Anm. 2 u. 8; Siebert BB 1954, 417).
  • BGH, 13.02.1952 - II ZR 157/51

    Rechtsmittel

    Die in RGZ 143, 429 ff ausgesprochenen Grundsätze können auf den vorliegenden Fall nicht angewandt werden.
  • BGH, 25.04.1969 - V ZR 198/65

    Schadensersatzanspruch gegen eine Keramikfabrik wegen Schäden am Forstbestand -

    Ohne Rechtsirrtum wird ferner im Berufungsurteil die Möglichkeit bejaht, einen gerichtlichen Vergleich wegen Irrtums anzufechten (BGHZ 16, 388, 390 [BGH 10.03.1955 - II ZR 201/53]; 28, 171, 172),Dabei spielt der Umstand, daß die Landesanstalt für Bodennutzungsschutz eine Behörde ist, sowie die vom Urteil aus diesem Anlaß erörterte Frage, ob Behörden persönliche Eigenschaften haben können, keine ausschlaggebende Rolle; denn damit, daß sie einen ihrer Sachbearbeiter mit der Erstattung des Schiedsgutachtens beauftragen würde, war ohne weiteres zu rechnen (vgl. im übrigen Urteil des erkennenden Senats vom 18. Februar 1955, V ZR 110/53, NJW 1955, 665; BGB RGRK 11. Aufl. § 317 Anm. 1; RGZ 143, 429; Soergel/Siebert/Hefermehl, BGB 10c Aufl. § 119 Anm. 36).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht